Download Belehrung Nach § 43 Infektionsschutzgesetz Hamburg PNG. Personen, die erstmals eine tätigkeit im lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem beginn der tätigkeit eine belehrung nach §43 ifsg. Das infektionsschutzgesetz schreibt für den gewerblichen umgang mit lebensmitteln eine belehrung durch das gesundheitsamt vor.
Das infektionsschutzgesetz sieht für verstöße je nach schweregrad folgende bußgelder bzw.
Die belehrung ist voraussetzung für den beruflichen umgang mit lebensmitteln. Das infektionsschutzgesetz sieht für verstöße je nach schweregrad folgende bußgelder bzw. Laut § 43 des ifsg gilt dies für alle personen, die lebensmittel herstellen, behandeln oder in verkehr bringen. Mit dem neuen gesetz wurde der personenkreis erweitert.